Stand: Juni 2026
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter zensation.ai veröffentlichte Website der ZenSation Enterprise Solutions und insbesondere für das interaktive Tool zur KI-Einführung (ZenEntry) unter /de/ki-einfuehren bzw. /en/ki-einfuehren. ZenSation bietet eine self-hosted KI-Plattform (ZenAi) und begleitende Beratung an, überwiegend für Unternehmen und öffentliche Stellen.
Wir verstehen Barrierefreiheit als Selbstverpflichtung: Als Kleinstunternehmen (weniger als 10 Beschäftigte, höchstens 2 Mio. Euro Jahresumsatz) mit überwiegend geschäftlichem (B2B-)Angebot fallen unsere digitalen Dienste voraussichtlich nicht zwingend unter die Pflichten des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG). Unabhängig davon richten wir unsere Angebote freiwillig an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 Stufe AA und der europäischen Norm EN 301 549 aus — auch weil sich unser Angebot ausdrücklich an öffentliche Stellen richtet, für die Barrierefreiheit besondere Bedeutung hat.
Die Website und das ZenEntry-Tool sind mit den WCAG 2.1 auf Stufe AA weitgehend vereinbar. Weitgehend vereinbar bedeutet, dass die Anforderungen bis auf die unten genannten Ausnahmen erfüllt werden.
Grundlage ist eine Selbstbewertung anhand der WCAG-2.1-Erfolgskriterien (Stufe AA) und etablierter WAI-ARIA-Authoring-Practices.
Für das ZenEntry-Tool und die Website haben wir unter anderem folgende Maßnahmen umgesetzt:
• Vollständige Tastaturbedienbarkeit, inklusive WAI-ARIA-konformer Tab-Navigation (Pfeiltasten, Pos1/Ende) im Eingabebereich.
• Sichtbarer Fokus, gezieltes Fokus-Management bei Ansichtswechseln und eine permanente Live-Region (aria-live), die Statusänderungen für Screenreader ankündigt.
• Fehlermeldungen als role=alert sowie aria-busy während der Analyse.
• Berücksichtigung der Einstellung prefers-reduced-motion (reduzierte Bewegung).
• Farbkontraste gemäß WCAG AA (Mindestkontrast 4,5:1 für Text).
• Barrierefreie Datenvisualisierung: Das Wert-/Machbarkeits-Diagramm ist als rein dekoratives SVG (aria-hidden) umgesetzt; dieselben Daten stehen zusätzlich als vollständige, für Screenreader zugängliche Datentabelle bereit.
• Semantische Struktur mit eindeutigen Überschriften und genau einem Hauptbereich (main-Landmark) je Seite.
• Status- und Fortschrittsanzeigen mit korrekten ARIA-Rollen (z. B. role=progressbar).
Trotz unserer Bemühungen können einzelne Inhalte derzeit nicht oder nur teilweise barrierefrei sein:
• Aus hochgeladenen Dokumenten extrahierte Texte und aus Audiodateien automatisch erzeugte Transkripte hängen von der Qualität der Ausgangsdateien ab; ihre Barrierefreiheit kann nicht garantiert werden.
• Die Druck- bzw. PDF-Ausgabe der Ergebnisse ist druckoptimiert, wurde jedoch nicht gesondert auf Barrierefreiheit geprüft.
• Einzelne ältere Inhalte (z. B. im Blog) sind noch nicht vollständig geprüft und können vereinzelt Mängel aufweisen.
Wir arbeiten kontinuierlich daran, festgestellte Mängel zu beheben.
Diese Erklärung wurde im Juni 2026 erstellt. Die Bewertung beruht auf einer Selbstbewertung der ZenSation Enterprise Solutions.
Die Erklärung wird bei wesentlichen Änderungen des Angebots, mindestens jedoch in regelmäßigen Abständen, überprüft und aktualisiert.
Sind Ihnen Barrieren aufgefallen oder benötigen Sie Informationen in einer zugänglichen Form? Bitte teilen Sie uns das mit — wir bemühen uns um eine zeitnahe Lösung.
E-Mail: kontakt@zensation.ai
Telefon: +49 151 27477096
ZenSation Enterprise Solutions, Alexander Bering, Heitholmer Weg 16, 24109 Kiel, Deutschland
Ihr erster Ansprechpartner bei Barrieren sind wir selbst (siehe Abschnitt Feedback und Kontakt). Erhalten Sie darauf keine zufriedenstellende Antwort, können Sie sich an die zuständige Marktüberwachungsbehörde wenden.
Für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen nach dem BFSG ist bundesweit die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) zuständig:
MLBF, Carl-Miller-Straße 6, 39112 Magdeburg
Telefon: +49 391 289 230 23
E-Mail: kontakt@mlbf-barrierefrei.de
Web: https://mlbf-barrierefrei.de
Soweit unsere digitalen Dienste — etwa als Kleinstunternehmen oder als reines Geschäftskundenangebot — nicht in den Anwendungsbereich des BFSG fallen, stellen wir diese Erklärung freiwillig bereit.