Motivation
Warum diese Forschung
Im Spannungsfeld zwischen Sicherheit und Grundrechten gibt es keine technische Lösung, die fertig ist. Klassische Predictive-Policing-Systeme operieren mit personenbezogenen Risikoscores; Art. 5 Abs. 1 lit. d der KI-Verordnung verbietet genau das. Mit Art. 5 Abs. 1 lit. h sind auch biometrische Fernidentifikationen im öffentlichen Raum mit engen Ausnahmen belegt.
Die Frage ist also nicht, wie man die Verbote umgeht, sondern wie eine Architektur aussieht, die unter diesen Verboten überhaupt nützlich sein kann. Diese Forschung antwortet mit einer Methodik, die kollektive Dynamiken statt einzelner Personen modelliert — und die das Schützen der Helfenden (statt das Klassifizieren von Verdächtigen) zur expliziten Zielfunktion macht.
Die anwendungsorientierte Ausrichtung dieses Tracks ist durch eigene operative Erfahrung im Bevölkerungs- und Katastrophenschutz (BOS) geprägt — Einsatzrealität dient als Korrektiv gegenüber rein theoretischen Annahmen.