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Behörden & Förderung

Forschungskooperation mit dem öffentlichen Sektor

Wir richten uns an Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden, Bundes- und Landesministerien sowie öffentliche Forschungsträger, die an früher Erkennung kritischer Situationen in öffentlichen Räumen — unter explizit grundrechtskonformer Architektur — forschungsseitig interessiert sind.

Hinweis zum Status

Diese Seite richtet sich an Forschungs-, Förder- und Kooperationsanfragen. Das Forschungsvorhaben wird derzeit eigenfinanziert ohne externe Drittmittel betrieben; eingeworbene Drittmittel und Konsortialbeiträge werden bei Annahme öffentlich ausgewiesen. Der Reifegrad liegt im Bereich Forschung und Validierung; eine Pilotierung gemeinsam mit Anwenderbehörden ist der vorgesehene nächste Schritt. Operative Bereitstellung von Sicherheits-Software ist nicht Gegenstand dieser Seite.

Leistungsfähigkeit

Was diese Forschung bereits trägt

Vor einer Förder- oder Konsortialentscheidung steht die Frage nach der Lieferfähigkeit. Diese Forschung wird von einem unabhängigen, eigenfinanzierten Lab betrieben — und kann eine belastbare Spur produktiver, geprüfter Ergebnisse vorweisen.

Operative Leistungsfähigkeit

Dieselbe kognitive Architektur, die wir publizieren, läuft in produktiven Systemen: ZenAI als self-hosted Wissensarbeitsplattform und ZenBrain als Open-Source-Kern auf npm. 11.589 automatisierte Tests und ein Open-Access-Preprint mit Replikations-Material belegen, dass aus Forschung lauffähige, geprüfte Software wird.

Finanzielle Tragfähigkeit

Die Forschung wird durchgehend eigenfinanziert ohne externe Drittmittel betrieben — getragen von einem registrierten Einzelunternehmen (DUNS 317163443). Diese Unabhängigkeit erlaubt verlässliche Eigenleistung in Konsortien; eingeworbene Drittmittel und Konsortialbeiträge werden bei Annahme öffentlich ausgewiesen.

Impact-Pfad

Der vorgesehene Weg führt vom Forschungsprototyp (CrowdGuard) über eine gemeinsame Pilotierung mit Anwenderbehörden und externe Validierung (Notified-Body-Vorprüfung, juristische Gutachten) bis zum Transfer. Die grundrechtswahrende Civil-Liberties-Architektur ist dabei das wissenschaftliche wie regulatorische Differenzierungsmerkmal — und ein europäischer Mehrwert: Sicherheitsforschung, die unter EU-Recht überhaupt einsetzbar ist.

Konsortialfähigkeit

In ein Konsortium bringt das Lab methodische Schärfe, einen lauffähigen Prototyp, Production-Engineering sowie persistente Identifikatoren und Pre-Registration ein. Die natürliche Rolle ist die der Forschungs- und Technologiekomponente — neben Anwenderbehörden als End-User und einer Hochschule oder einem Institut in der Trägerschaft.

Belege im Detail: Werdegang des Principal Investigators · Technologie in Produktion

Was wir anbieten

Forschungsangebote für den öffentlichen Sektor

Forschungskooperation

Gemeinsame Forschungsprojekte zu konkreten methodischen Fragestellungen: Auswahl- und Annotationsmethodik, Three-Outlier-Validierung, Construct Validity, Inter-Rater-Reliability (Cohen's κ ≥ 0,61 als Zielwert).

Konsortialpartnerschaft

Beteiligung an Konsortialanträgen für BMBF SIFO, Horizon Europe Cluster 3 (Civil Security for Society) und nationale Förderlinien. Behörden sind als End-User-Komponente strukturell willkommen.

Datenüberlassung über Forschungsklausel

Strukturierte Datenanfragen, die unter Forschungsklausel verarbeitet werden können (DSGVO Art. 89 i.V.m. § 27 BDSG sowie ggf. spezifische Fachgesetze) — mit vorgelagertem MoU und dokumentierter Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA).

Notified-Body-Vorprüfung

Vorprüfung gemäß KI-VO Anhang III (Strafverfolgung). Sondierungen mit TÜV SÜD, TÜV Rheinland und Bureau Veritas sind in Vorbereitung; die Architektur ist auf Konformität ausgelegt (siehe Forschungsethik). Auch die deployerseitigen Pflichten — Grundrechte-Folgenabschätzung (Art. 27 KI-VO) und Registrierung in der EU-Datenbank (Art. 49 KI-VO) — sind in der Architektur mitgedacht.

Methodische Beratung

Beratung zu Crowd-Dynamik-Analyse, Three-Outlier-Modell, Civil-Liberties-Architektur, Abgrenzung gegenüber SPOT und Berliner Drei-Stufen-Modell sowie Reference-Case-Methodik.

Fachpublikationen

Beiträge in Fachpublikationen des öffentlichen Sektors (z. B. Behörden Spiegel) zur Vermittlung methodischer Inhalte an die Anwendungspraxis.

Was wir nicht tun

Klare methodische Abgrenzung

Behörden, die mit uns kooperieren, können die folgenden Eigenschaften als verbindlich erwarten:

  • ✗Keine biometrische Identifikation natürlicher Personen — kein Echtzeit-Fernidentifizierungssystem im Sinne von Art. 5 Abs. 1 lit. h KI-VO
  • ✗Keine Echtzeit-Personenverfolgung oder dauerhafte Tracking-Pipelines
  • ✗Kein Predictive Policing im Sinne von Art. 5 Abs. 1 lit. d KI-VO
  • ✗Keine Anomalie-Klassifikation politischer Versammlungen (Brokdorf-Schutz)
  • ✗Keine Lieferung deterministischer Personen-Labels — ausschließlich kalibrierte probabilistische Hinweise auf statistische Auffälligkeiten kollektiver Dynamik

Förder- und Konsortialpfade

Pfade gemeinsamer Antragstellung

Anfragen zu Drittmittel-Beteiligungen, Konsortial-Anträgen und Auftragsforschung werden aktiv geprüft. Die hier skizzierten Pfade sind die naheliegendsten Andockstellen für gemeinsame Arbeit.

BMBF SIFO — Sicherheitsforschungsprogramm

Aufbau eines Konsortiums für die Forschungslinie Sicherheit im öffentlichen Raum, Antragstellung über den Projektträger VDI Technologiezentrum (VDI TZ). Behördenpartner sind als End-User-Komponente strukturell vorgesehen; Andockpunkte bestehen über etablierte Innovationsnetzwerke wie Fraunhofer SIRIOS und InnoBOSK. Sondierung mit Forschungseinrichtungen in den Wellen 2026/27.

Horizon Europe — Cluster 3: Civil Security for Society

Beteiligung an europäischen Konsortien in Disaster-Resilient Society, Protection of Critical Infrastructure sowie Fighting Crime and Terrorism. Civil-Liberties-Architektur als methodisches Differenzierungsmerkmal.

Nationale Förderlinien (BMI, BMWK, ZIM)

Anwendungsbezogene Forschungs- und Entwicklungsförderung — insbesondere ZIM für KMU-Forschung, BMI- und BBK-Forschungslinien zu Bevölkerungsschutz und innerer Sicherheit.

Direkt zugängliche Förderwege

Programme, die einer unabhängigen Forschungseinrichtung auch ohne Hochschul-Trägerschaft direkt offenstehen — EIC (European Innovation Council), SPRIND (Bundesagentur für Sprunginnovationen) und die Cyberagentur (Agentur für Innovation in der Cybersicherheit). Sie ergänzen die konsortialen Pfade, in denen eine Hochschule oder ein außeruniversitäres Institut die Trägerschaft übernimmt.

Stiftungen und Länderprogramme

Interdisziplinäre Sicherheits- und Grundrechtsforschung über Carl-Zeiss-Stiftung, Volkswagen-Stiftung und Landes-Innovationsförderung.

Anfragen zu weiteren Förder- oder Kooperationsformaten — etwa institutionelle Forschungs-Kooperationen oder direkt finanzierte Auftragsforschung — sind ausdrücklich willkommen.

Anfrageprozess

Wie eine Anfrage strukturiert wird

Folgender Ablauf hat sich für eine effiziente und für beide Seiten verlässliche Anbahnung bewährt — vom Erstkontakt bis zur gemeinsamen Pilotierung:

  1. 01

    Erstkontakt

    Kurze Skizze der behördlichen Fragestellung, des angedachten Kooperationsrahmens und gegebenenfalls Förderpfads. Benennung der Ansprechpartner.

  2. 02

    Methodisches Pre-Briefing

    Vertrauliches Pre-Briefing zu Forschungsumfang, Civil-Liberties-Architektur und vorgesehener methodischer Herangehensweise. Hier wird auch der Umfang einer Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) abgesteckt. NDA bei Bedarf.

  3. 03

    Memorandum of Understanding

    Schriftliche Festlegung von Forschungsziel, Datenzugang, Rollenverteilung, Forschungsklausel-Grundlage, Veröffentlichungsrechten und Endpunkten. Parallel werden die DSFA nach Art. 35 DSGVO und — bei Nutzung durch eine Behörde — die Notified-Body-Vorprüfung nach KI-VO Anhang III angestoßen.

  4. 04

    Antragstellung oder Direktbeauftragung

    Gemeinsamer Förderantrag, Konsortialvertrag oder — bei kleinerem Umfang — direkte Forschungsbeauftragung.

  5. 05

    Gemeinsame Pilotierung

    Pilotierung mit der Anwenderbehörde im abgesteckten Rahmen — grundrechtsgebunden, mit Human-in-the-Loop und dokumentierten Endpunkten. Die operative Bereitstellung von Sicherheits-Software bleibt einer späteren, gesondert zu vereinbarenden Phase vorbehalten.

Methodische Standards

Worauf unsere Forschungsarbeit operativ aufbaut

Vor jeder Kooperation steht die Frage nach methodischer Belastbarkeit. Die operativen Standards unserer Arbeit sind auf einer eigenen Seite dokumentiert: Pre-Registration zentraler Forschungsdokumente über OpenTimestamps, Reproducibility-Material als Default-Bestandteil der Publikation, externe Validierung über Peer Review, Notified-Body-Vorprüfungen und juristische Gutachten, dokumentierte Ablation-Studien sowie Datenminimierung als methodische Entscheidung. Förderträger und Forschungseinrichtungen finden dort auch die offenen methodischen Fragen, die wir selbst benennen.

Zur Methodik-Seite →

Rechtlicher und ethischer Rahmen

Sämtliche Kooperationen sind grundrechtsgebunden

Vor jeder operativen Phase wird der dokumentierte Rahmen aus DSGVO Art. 89 i.V.m. § 27 BDSG, KI-Verordnung (Abgrenzung zu Art. 5 Abs. 1 lit. d und Auslegung auf Hochrisiko-Anforderungen nach Anhang III), Versammlungsfreiheit (BVerfGE 69, 315) sowie Datenminimierung herangezogen. Eine Datenschutz-Folgenabschätzung nach Art. 35 DSGVO wird durchgeführt.

Zur Forschungsethik →

Kontakt für den öffentlichen Sektor

Anfrage senden

Für Forschungs- und Konsortialanfragen aus Behörden, Ministerien und öffentlichen Forschungsträgern bitten wir um Kontaktaufnahme über die folgende Adresse. Erste Anfragen werden in der Regel innerhalb von zehn Werktagen beantwortet.

Behördenanfrage senden →

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Verwandte Seiten

Kern und Anwendungsfelder, auf gemeinsamer ethischer Grundlage.

  • Forschung →Drei Tracks: kognitive Architekturen, Schutz öffentlicher Räume, angewandte KI.
  • Technologie →ZenBrain im Detail — 7 Memory-Layer, Algorithmen, RAG-Pipeline, Performance.
  • KI einführen →Neutraler Fahrplan für die KI-Einführung — Priorisierung, Stage-Gates, KPIs und EU-AI-Act-/DSGVO-Governance, mit interaktiver Simulation.
  • Methodik →Pre-Registration, Reproducibility, externe Validierung, Datenminimierung — operative Standards im Detail.
  • Publikationen →arXiv, Zenodo (DOI), Software-Releases, Open-Access-Prinzipien.
  • Ressourcen →Code, Replikations-Material, BibTeX-Zitation, Lizenzen, Identifikatoren.
  • Forschungsethik →DSGVO Art. 89, KI-VO Art. 5, Brokdorf-Linie. Acht Pflicht-Korrektionen.
  • Principal Investigator →Profil, Werdegang, Identifier, Kontaktwege.

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