Datenschutz und DSGVO-Compliance bei KI-Lösungen: Was Unternehmen wissen müssen
Künstliche Intelligenz und Datenschutz schließen sich nicht aus. Ein Leitfaden für rechtskonformen KI-Einsatz im Unternehmenskontext.

Dr. Michael Bauer
Data Protection Officer
Die Einführung von KI-Lösungen wirft in vielen Unternehmen eine zentrale Frage auf: Wie steht es um den Datenschutz? Werden personenbezogene Daten an Dritte übermittelt? Ist das mit der DSGVO vereinbar? Diese Bedenken sind berechtigt – und lösbar.
Der rechtliche Rahmen
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) stellt klare Anforderungen an die Verarbeitung personenbezogener Daten. Für den Einsatz von KI-Systemen sind besonders relevant:
- Artikel 5: Grundsätze der Verarbeitung (Rechtmäßigkeit, Transparenz, Zweckbindung)
- Artikel 22: Automatisierte Entscheidungen im Einzelfall
- Artikel 25: Datenschutz durch Technikgestaltung (Privacy by Design)
- Artikel 28: Auftragsverarbeitung
Seit 2024 ist auch der EU AI Act zu beachten, der spezifische Anforderungen an KI-Systeme stellt – abhängig von deren Risikokategorie.
Typische Datenschutz-Herausforderungen bei KI
1. Wo werden die Daten verarbeitet?
Bei Cloud-basierten KI-Diensten ist die Frage des Serverstandorts zentral. Datenübermittlungen in Drittländer außerhalb der EU unterliegen besonderen Anforderungen.
Kritische Fragen:
- Werden Daten in EU-Rechenzentren verarbeitet?
- Gibt es ein angemessenes Datenschutzniveau im Zielland?
- Existieren Standardvertragsklauseln oder andere Garantien?
2. Werden Daten zum Training verwendet?
Einige KI-Anbieter nutzen Kundendaten, um ihre Modelle zu verbessern. Das kann datenschutzrechtlich problematisch sein, wenn personenbezogene Daten einfließen.
Prüfen Sie die Nutzungsbedingungen genau. Viele kostenlose KI-Dienste finanzieren sich durch die Verwertung von Nutzerdaten für Trainingszwecke.
3. Automatisierte Entscheidungen
Wenn KI-Systeme Entscheidungen treffen, die Personen erheblich betreffen, greift Artikel 22 DSGVO. Betroffene haben dann das Recht auf menschliche Überprüfung.
4. Transparenzpflichten
Betroffene müssen über den Einsatz von KI-Systemen informiert werden. Das gilt insbesondere für Profiling und automatisierte Entscheidungsfindung.
Der ZenSation-Ansatz für datenschutzkonforme KI
Bei ZenSation haben wir Datenschutz von Anfang an in die Produktentwicklung integriert. Unser Ansatz basiert auf drei Säulen:
Säule 1: Datenhoheit beim Kunden
EU-Rechenzentren
Alle Daten werden ausschließlich in ISO 27001-zertifizierten Rechenzentren in Deutschland verarbeitet. Keine Datenübermittlung in Drittländer.
Keine Trainingsdatennutzung
Kundendaten werden niemals zum Training unserer Modelle verwendet. Ihre Daten gehören Ihnen – ohne Ausnahme.
Datenminimierung
Wir verarbeiten nur die Daten, die für den jeweiligen Anwendungsfall notwendig sind. Keine versteckten Datensammlungen.
Säule 2: Technische Schutzmaßnahmen
Sicherheitsarchitektur:
┌─────────────────────────────────────────────────────────┐
│ Verschlüsselung in Transit (TLS 1.3) │
├─────────────────────────────────────────────────────────┤
│ Verschlüsselung at Rest (AES-256) │
├─────────────────────────────────────────────────────────┤
│ Mandantentrennung auf Datenbankebene │
├─────────────────────────────────────────────────────────┤
│ Zugriffssteuerung nach Least-Privilege-Prinzip │
├─────────────────────────────────────────────────────────┤
│ Audit-Logging aller Datenzugriffe │
└─────────────────────────────────────────────────────────┘
Säule 3: Vertragliche Absicherung
Wir stellen unseren Kunden alle notwendigen Dokumente zur Verfügung:
- Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) nach Art. 28 DSGVO
- Technisch-organisatorische Maßnahmen (TOMs) dokumentiert
- Subunternehmerverzeichnis mit allen eingesetzten Dienstleistern
- Datenschutz-Folgenabschätzung für relevante Verarbeitungen
Praktische Umsetzung im Unternehmen
Schritt 1: Verarbeitungsverzeichnis aktualisieren
Der Einsatz einer KI-Lösung ist eine Verarbeitungstätigkeit, die im Verzeichnis nach Art. 30 DSGVO dokumentiert werden muss.
Zu dokumentieren:
- Zweck der Verarbeitung
- Kategorien betroffener Personen
- Kategorien personenbezogener Daten
- Empfänger der Daten
- Löschfristen
- Technisch-organisatorische Maßnahmen
Schritt 2: Datenschutz-Folgenabschätzung prüfen
Für KI-Anwendungen, die ein hohes Risiko für Betroffene darstellen können, ist eine Datenschutz-Folgenabschätzung nach Art. 35 DSGVO erforderlich.
In der Regel bei: umfangreicher Verarbeitung besonderer Datenkategorien, systematischer Überwachung, automatisierten Entscheidungen mit rechtlicher Wirkung, oder Verarbeitung von Daten schutzbedürftiger Personen.
Schritt 3: Betroffene informieren
Passen Sie Ihre Datenschutzerklärung an, wenn Sie KI-Systeme einsetzen. Informieren Sie über:
- Welche KI-Systeme eingesetzt werden
- Zu welchem Zweck
- Ob automatisierte Entscheidungen getroffen werden
- Welche Rechte Betroffene haben
Schritt 4: Mitarbeiter schulen
Mitarbeiter, die mit KI-Systemen arbeiten, sollten verstehen:
- Welche Daten eingegeben werden dürfen
- Wie mit den Ergebnissen umzugehen ist
- Wann menschliche Überprüfung erforderlich ist
- An wen sie sich bei Fragen wenden können
Häufige Fragen aus der Praxis
Darf ich Kundendaten in einem KI-Chatbot verarbeiten?
Grundsätzlich ja, wenn:
- Eine Rechtsgrundlage vorliegt (z.B. Vertragserfüllung, berechtigtes Interesse)
- Die Daten angemessen geschützt werden
- Kunden über die Verarbeitung informiert sind
- Der Anbieter entsprechende vertragliche Zusagen macht
Muss ich Kunden informieren, wenn sie mit einem KI-Bot sprechen?
Ja. Transparenz ist ein Grundprinzip der DSGVO. Betroffene haben das Recht zu wissen, ob sie mit einem automatisierten System interagieren.
Was passiert bei einem Datenschutzverstoß durch den KI-Anbieter?
Als Verantwortlicher haften Sie zunächst gegenüber den Betroffenen. Daher ist die sorgfältige Auswahl des Anbieters und vertragliche Absicherung entscheidend. Der Auftragsverarbeiter haftet nach Art. 82 Abs. 2 DSGVO, wenn er seinen Pflichten nicht nachkommt.
Können wir KI nutzen, ohne personenbezogene Daten zu verarbeiten?
In vielen Anwendungsfällen ja. Beispiele:
- Aggregierte Datenanalyse
- Prozessautomatisierung ohne Personenbezug
- Dokumentenklassifizierung ohne personenbezogene Inhalte
- Interne Wissensdatenbanken
Prüfen Sie bei jedem Use Case, ob personenbezogene Daten tatsächlich notwendig sind. Oft lassen sich die gleichen Ergebnisse mit anonymisierten oder synthetischen Daten erreichen.
Checkliste für die KI-Einführung
Bevor Sie eine KI-Lösung implementieren, sollten Sie folgende Punkte geklärt haben:
- [ ] Serverstandort und Datenverarbeitung in der EU bestätigt
- [ ] Auftragsverarbeitungsvertrag abgeschlossen
- [ ] TOMs des Anbieters geprüft und als angemessen bewertet
- [ ] Verarbeitungsverzeichnis aktualisiert
- [ ] DSFA durchgeführt (falls erforderlich)
- [ ] Datenschutzerklärung angepasst
- [ ] Mitarbeiter geschult
- [ ] Prozess für Betroffenenrechte definiert
- [ ] Notfallplan für Datenschutzvorfälle erstellt
ZenSation: Designed for Privacy
Bei ZenSation ist Datenschutz kein Hindernis, sondern Teil unserer DNA. Alle unsere Produkte – ZenFlow, ZenInsight, ZenAssist – wurden von Grund auf mit Privacy by Design entwickelt.
Wir unterstützen Sie nicht nur mit Technologie, sondern auch mit der notwendigen Dokumentation:
- Vorgefertigte AVV-Vorlagen
- Detaillierte TOM-Dokumentation
- DSFA-Unterstützung bei Bedarf
- Datenschutz-Beratung durch unser Team
Haben Sie Fragen zum Datenschutz bei KI-Lösungen? Unser Datenschutz-Team steht Ihnen unter privacy@zensation.io zur Verfügung.
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